LAG Mittlere Elbe-Fläming nun mit e.V.
Der Vorstand informiert alle Mitglieder darüber, dass die Gründung der LAG vom Vereinsregister bestätigt wurde.
Die LAG darf nun die Bezeichnung e.V. für eingetragener Verein im Namen führen.
Die LAG darf nun die Bezeichnung e.V. für eingetragener Verein im Namen führen.